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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen
Die Albers Wettannahmen GmbH ist behördlich zugelassener Buchmacher, und tritt hier als Anbieter für Pferdesportwetten über das Medium Internet und Betreiber dieser Website auf. Dabei handelt es sich nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RwLottG) um Wetten, die sich auf öffentliche Leistungs­prüfungen für Pferde beziehen oder damit zusammenhängen (Pferde­sport­wetten). Für die Eröffnung Ihres Wettkontos, Ein- und Auszahlungen etc. gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der stakecollect GmbH, die wir mit der Führung des Kundenkontos treuhänderisch beauftragt haben.

Die Geschäftsbedingungen für die Führung der Kundenkonten (AGB stakecollect GmbH) finden Sie hier.

I. Anwendbarkeit der Wettbestimmungen

Für die Abgabe von Pferdesportwetten gelten folgende Wettbestimmungen.

Das Geschäftsverhältnis zwischen den Wettkunden (Wettnehmer) und dem Halter der Wetten (Buchmacher) ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Für jede abgeschlossene Wette gelten ausschließlich die nachstehenden Wettbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Albers Wettannahmen GmbH ist behördlich zugelassener Buchmacher mit Sitz in Kurt-Schumacher-Str. 22-24, in 30159 Hannover. Vertretungsberechtigte der Gesellschaft sind Bernd Albers und Dr. Norman Albers.

Sie ist berechtigt, Wetten selbst zu halten oder zu vermitteln.

Die Albers Wettannahmen GmbH handelt im Rahmen der Wettvermittlung aufgrund Ihrer Buchmachererlaubnis auch als Vermittler von Renn­wett­en. Sie ist in dieser Tätigkeit Erklärungsbote für den die Wette haltenden Wettunternehmer. Der die Wette abschließende (haltende) Wett­unter­nehmer einer vermittelten Wette kann ein Totalisator­­unternehmen oder ein anderer Buchmacher sein.

Die Angebote der Wettnehmer zum Abschluss von Buchmacherwetten (im Einzelnen sind das Festkurswetten, Starting-Price Wetten oder Wetten zur Totalisatorquote) werden von der Albers Wettannahmen GmbH an den staatlich konzessionierten Buchmacher Yoobet Malta Limited, Suite B, Triq Mater Boni Consili Paola, PLA 1610, Malta (EU) vermittelt und bei Annahme des Angebots von dieser Gesellschaft als Buchmacher gehalten. Die Wette kommt ausschließlich zwischen dem Buchmacher (Yoobet Malta Limited, Malta) und dem Wettnehmer zustande.

Für Wettscheine, welche an die Totalisatorunternehmen des In- und Auslands vermittelt werden, gilt:

Der Buchmacher ist Erklärungsbote des entsprechenden Totalisatorunternehmens. Die Wettvermittlung an den Totalisator erfolgt auf dessen Rechnung. Der Totalisator tritt in eigenem Namen auf. Die Wette wird an den Totalisator weitergeleitet. Es gelten die Wettbedingungen des Totalisators.

Die Wettbestimmungen für Totalisator-Wetten (Rennverein/Wettvermittlung) finden Sie hier.

II. Haftungsausschluss

Eine Haftung des vermittelnden Buchmachers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist ausge­schlossen. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung des Buchmachers für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Einer vor­sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Buch­machers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen des Buchmachers gleich.

Die Albers Wettannahmen GmbH ist Vermittlerin bei der Abwicklung des Wettbetriebes (Hotline: 0511-302680 - montags bis sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr).

Mit dem Abschluss einer Wette erkennt der Wettnehmer die Wettbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung an. Erstmalig sind die Wettbestimmungen vom Wettnehmer bei seiner Registrierung anzuerkennen. Ohne Anerkennung der Wettbestimmungen ist die Registrierung nicht möglich.

Die Wettbestimmungen für Pferdewetten sind auf den Web-Seiten unter www.yoobet.de an herausgehobener Stelle jederzeit einzusehen. Etwaige Ergänzungen und Änderungen der Wett­bestimmungen sowie Hinweise auf eventuelle Sonderkonditionen oder Bonusaktionen werden ebenfalls auf dieser Web-Seite veröffentlicht.


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III. Wahrung des Datenschutzes

Die im Rahmen der Wettabgabe erhobenen Daten dienen lediglich der Abwicklung des Wett­betriebes. Die Daten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zum Zustande­kommen des Wettvertrages zwingend erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe von Daten, insbesondere des Namens des Wettnehmers nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Wettnehmers.

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IV. Gegenstand des Wettvertrages

Der Buchmacher nimmt laut Rennwett- und Lotteriegesetz Wetten an, die sich auf öffentliche Leistungsprüfungen für Pferde beziehen oder damit zusammenhängen. Dem Buchmacher steht es frei, die Annahme einzelner Wetten abzulehnen, die Wetteinsätze betragsmäßig zu begrenzen sowie die Höchstauszahlungen herauf- oder herabzusetzen. Auch ist es dem Buchmacher freigestellt, individuelle Grenzen für Einsätze, Höchstauszahlungen oder Anzahl von Wetten je Rennen oder je Wettart für den Wettnehmer festzusetzen.

Mit Abgabe der Wette erklärt der Wettnehmer, dass er vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis hat.

Der Buchmacher behält sich vor, bei dem begründeten Verdacht auf Manipulationen oder betrügerischen Handlungen (z. B. Absprachen) des Wettnehmers oder Dritten, die Wette zu stornieren; im Falle einer Schiebewette über mehrere Rennen wird die Wette insgesamt storniert.

Die Wetten sind vor der Abgabe auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Für die Übermittlung sämtlicher Renn-Nachrichten und Ergebnisse kann der Buchmacher keine Haftung übernehmen, da er die Nachrichten von dritter Stelle bezieht, und auf deren Inhalt keinen Einfluss hat.

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V. Registrierung, Zahlungsverkehr

Im nachfolgenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der stakecollect GmbH, Doktor-Scheiber-Str. 20, in A-4870 Vöcklamarkt, Oberösterreich, die treuhänderisch die Wettkonten führt, zur Information verkürzt wiedergegeben.

Maßgeblich – in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen - sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der stakecollect GmbH.

Die Geschäftsbedingungen für die Führung der Kundenkonten (AGB stakecollect GmbH) finden Sie hier.

A) Registrierung

Wetten können nur von Personen getätigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sofern Zweifel über die Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, kann die Registrierung abgelehnt werden bzw. das Konto gesperrt werden. Mit der Registrierung sind weder Kosten noch Verpflichtungen verbunden.

Der Abschluss eines Wettvertrages ist nur möglich, wenn der Wettnehmer zuvor nach dem festgelegten Verfahren registriert wurde. Die Registrierung erfolgt auf elektronischem Wege. Jeder Wettnehmer erhält im Registrierungsverfahren eine persönliche Internet-Wettkontonummer, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie optional einen Benutzernamen und ein individuelles, frei wählbares Passwort. Das Passwort kann jederzeit vom Wettnehmer geändert werden. Diese Daten sind geheim zu halten und dürfen keiner anderen Person zugänglich sein, da alle unter Angabe der korrekten Sicherheitsdaten abgeschlossenen Wetten auf dem entsprechenden Konto verbucht werden. Wenn ein Wettnehmer den Verdacht hegt, dass ein Dritter Zugang zu diesen Informationen erlangt hat, so hat er die Firma stakecollect bzw. den Wettanbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Daraufhin können neue Zugangsdaten festgelegt werden.

Ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Wettvertrag ist ausgeschlossen.

Der Buchmacher behält sich das Recht vor, eine Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, auch wenn bereits eine Registrierung erfolgt ist.

Die Geschäftsbedingungen der stakecollect GmbH, die treuhänderisch die Registrierung sowie die Führung des Wettkontos (Kundenkonto) durchführt, sind vom Wettnehmer anzuerkennen.

Für den Fall, dass einzelne der vor- und nachstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt der Wettvertrag an sich wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der Inhalt des Wettvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 1 und 2 BGB).

B) Zahlungsverkehr

Für jeden Wettnehmer wird nach der erstmaligen Registrierung ein individuelles Wettkonto eingerichtet. Dem Wettkonto werden die von ihm überwiesenen Beträge sowie die eingereichten Schecks oder Bargeldbeträge gutgeschrieben. Bei Wetten über Kreditkarte oder andere elektronische Bezahlverfahren erfolgt die Gutschrift ebenfalls zunächst auf dem Wettkonto, die getätigten Wetteinsätze werden anschließend dem Wettkonto belastet.

Jeder Wettnehmer darf nur ein Wettkonto anlegen. Der Wettnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei der Kontoeinrichtung angegebenen Daten stimmen und dass sie gegebenenfalls aktualisiert werden. Sollten sich persönliche Daten geändert haben, ist dies dem Wettanbieter mitzuteilen. Die Daten können auch unter Berücksichtigung der Zugangssicherungen online aktualisiert werden.

Durch die Aufladung des Wettkontos bei der Zahlung mit Kreditkarte oder mittels anderer elektronischer Bezahlverfahren kann der Wettnehmer seine zu einem späteren Zeitpunkt getätigten Wetten direkt über das Wettkonto abwickeln.

Die Wettkonten werden ausschließlich in EURO geführt. Einzahlungen in anderen Währungen werden nach Umrechnung und unter Abzug der entstandenen Gebühren dem Wettkonto in EURO gutgeschrieben.

Dem Wettkonto werden nach Vorliegen des endgültigen Ergebnisses die Wettgewinne gutgeschrieben. Der Wettnehmer kann jederzeit über sein Guthaben verfügen. Auf Verlangen des Wettnehmers wird das Guthaben komplett oder in Teilbeträgen auf das angegebene Bankkonto des Wettnehmers überwiesen oder per Verrechnungsscheck ausbezahlt. Bei Auszahlungsanforderungen unter Euro 10,- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 2,50 erhoben. Erfolgt die Einzahlung auf das Wettkonto durch Zahlung mittels Kreditkarte oder mittels anderer elektronischer Bezahlverfahren, kann die Auszahlung auf dem gleichem Zahlungswege erfolgen. Darüber hinaus behalten wir uns aus technischen Gründen - und zur Beschleunigung der Bezahlung - vor, alle Auszahlungen die elektronisch angefordert werden, über unseren Payment-Provider abzuwickeln. Der Payment Provider fordert Sie unter Umständen dazu auf, dort ein Konto für elektronisches Geld, einzurichten falls Sie es nicht schon unterhalten. Anschließend können Sie zwischen Banküberweisung, Visa, der Moneybookers Mastercard sowie Schecks wählen. Gebühren, die der Payment Provider erhebt, gehen zu Lasten des Zahlungsempfängers.

Werden Einzahlungen von Kreditkarten oder anderer elektronischer Bezahlverfahren vorgenommen und die so eingezahlten Beträge oder Teile von ihnen nicht als Wetteinsatz verwendet, sondern zur Auszahlung angefordert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% auf den Auszahlungsbetrag erhoben, der nicht als Wetteinsatz verwendet wurde. Bei Auszahlungsanforderungen auf ausländische Konten gehen die Kosten und Gebühren, die von den Banken erhoben werden, zu Lasten des Wettnehmers. Bei Auszahlungsanforderungen innerhalb des europäischen Auslands sollte der Wettnehmer von daher SWIFT-Code und IBAN angeben.

Spätestens wenn der Wettnehmer das erste Mal eine Auszahlung beantragt, hat er zur Identifikation und Altersverifikation ohne Aufforderung, eine Kopie seines Lichtbildausweises oder seines Reisepasses zu übersenden. Die Zusendung kann per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Diese Maßnahme dient dem Schutz Minderjähriger sowie dem Schutz des Wettkontoinhabers vor dem Zugriff unbefugter Dritter.

Sollte sich herausstellen, dass Kontoangaben ungenau, irreführend oder unvollständig sind oder ein Wettnehmer versucht, mehrere Konten zu eröffnen, behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Wettkonten zu schließen.

Reklamationen der dem Wettkonto belasteten oder gutgeschriebenen Beträge müssen innerhalb von 30 Tagen geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

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VI. Voraussetzungen für den Wettabschluss

Der Wettnehmer muss sich zum Abschluss einer Wette mit seiner Internet-Wettkontonummer sowie seiner PIN oder mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort anmelden. Eine Abmeldung durch den Wettnehmer ist jederzeit möglich. Sofern nach einer Online-Anmeldung längere Zeit keine Aktivität erfolgt, wird der Wettnehmer automatisch abgemeldet. Eine Wiederanmeldung ist jederzeit möglich.

Der Abschluss einer Wette ist nach erfolgter Registrierung sofort möglich, wenn mittels Kreditkarte oder eines anderen elektronischen Bezahlverfahren eingezahlt wird. Sofern die Wette über das Wettkonto abgeschlossen werden soll, muss dieses eine ausreichende Deckung aufweisen. Liegt keine ausreichende Deckung vor, kommt ein Wettvertrag nicht zustande.

Für die Auswahl der Wetten ist allein der Wettnehmer verantwortlich. Die Alleinverantwortlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Wettnehmer die Auswahl der Wettvorhersagen dem Wettanbieter oder Dritten überlässt.

Zusatzinformationen zu Wettereignissen sind eine freiwillige Serviceleistung des Wettanbieters gegenüber seinen Kunden. Für alle hier getroffenen Aussagen sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gegebenen Informationen wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. So hat auch das etwaige Fehlen solcher Informationen keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer Wette. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der Kunde hinreichend über die von Ihm gewetteten Ereignisse informiert hat.

Eine Wette gilt mit abschließender Bestätigung des Wettnehmers als abgeschlossen. Der Wettnehmer kann bis zur endgültigen Erklärung über den Wettabschluss seine elektronisch gewählten Voraussagen korrigieren, eine spätere Reklamation bzw. ein Widerruf oder Rücktritt vom Wettvertrag ist ausgeschlossen.

Es wird keine Haftung übernommen für Tippfehler, menschliches Versagen oder deutliche Irrtümer, die zu offensichtlichen Fehlberechnungen führen. In solchen Fällen besteht ein Berichtigungsrecht.

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VII. Wettarten

Beim Buchmacher können die nachstehend aufgeführten Wetten getätigt werden. Darüber hinaus können andere Wetten nach besonderen Vereinbarungen abgeschlossen werden, deren Konditionen und Quotenerrechnung in Zusatzbestimmungen zu diesen Wettbedingungen bekanntgemacht werden. Bei allen Wettarten ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch, dass die gewetteten Pferde nicht „ohne Wetten“ gelaufen sind. Bei totem Rennen erfolgt in den betroffenen Wettarten eine Teilung der Quoten.

A) Einzelwetten

Siegwetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster durch den Totalisator ausgewiesen wird.

Platzwetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster oder Zweiter, bzw. Erster, Zweiter oder Dritter, bzw. Erster, Zweiter, Dritter oder Vierter durch den Totalisator ausgewiesen wird. Über den vierten Platz hinaus sind alle Platzwetten verloren, auch wenn der Totalisator eine fünfte Platzquote ausweist.

Ita-Wetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl mindestens vier Pferde betragen hat. Die Berechnung der Ita-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der zweiten Platzquote:

bei 2 Platzquoten: zweite Platzquote mal 2
bei 3 Platzquoten: zweite Platzquote mal 2,5

Ist in einem Rennen die Quote der Zweierwette niedriger als die Ita-Quote, so gilt die Quote der Zweierwette als Ita-Quote.

Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Ita-Wetten verloren.

Bei der Ita-Wette gibt es keine Stallwette.

Bei der Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Ita-Wetten auf der Grundlage: Platzquote 10 für 10 errechnet.

Trita-Wetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl in Deutschland mindestens sieben und sonst mindestens acht Pferde betragen hat.

Die Berechnung der Trita-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der dritten Platzquote: Die Trita-Quote beträgt das 2,5-fache der dritten Platzquote.

Beispiel:

3. Platzquote = 24 für 10 = 60 für 10 Trita-Quote

Ist in einem Rennen die Quote der Dreierwette niedriger als die Trita-Quote, so gilt die Quote der Dreierwette als Trita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Trita-Wetten verloren. Bei der Trita-Wette gibt es keine Stallwette. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Trita-Wetten auf der Grundlage: Platzquote 10 für 10 errechnet.

Stallwetten sind Wetten, bei denen nicht das einzelne Pferd, sondern ein bestimmter Stall gewettet wird.

Zweierwetten (Einlaufwetten, kleiner Einlauf) sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zweierwetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zweierwettenquote gibt.

Bei der Zweierwette gibt es keine Stallwette.

Zwillingswetten sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zwillingswetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zwillingswetten-Quote gibt.

Bei der Zwillingswette gibt es keine Stallwette.

Platzzwillingswetten sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter, Erster und Dritter oder Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Platzzwillingswetten verloren, sofern es am Totalisator keine Platzzwillings-Quote gibt.

Laufen in einem Rennen weniger als acht Starter, so werden die Platzzwillingswetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator kein Platzzwillings-Quoten errechnet.

Bei der Platzzwillingswette gibt es keine Stallwette.

Dreierwetten (großer Einlauf) sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Dreierwetten, wird der Einsatz zurückgezahlt.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, richtet sich der Buchmacher nach der Regelung am Totalisator.

Tiercé-Wetten sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Die Berechnung der Tiercé-Quote erfolgt unter Zugrundelegung der Sieg- und Platz-Quoten: Tiercé-Quote = (Siegquote x 2. Platzquote x 3. Platzquote) : 15. Hat ein Stallpferd gewonnen und ist die Sieg-Quote kleiner als die erste Platzquote, so wird das 2,5-fache der ersten Platzquote als Siegquote in Anrechnung gebracht. Ist die Tiercé-Quote niedriger als die Trio-Quote, gilt: Trio-Quote x 1,1 = Tiercé-Quote. Nachkommastellen werden gerundet.

Bei Rückzahlung der Siegwetten am Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage Siegtoto-Quote 11 für 10 errechnet, sofern auch die Platztoto-Quoten zurückgezahlt werden; sonst 10 für 10.

Bei Rückzahlung der Platz-Wetten am französischen Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage Platztoto-Quote, bzw. –Quoten 10 für 10 errechnet.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, sind alle Tiercé-Wetten verloren.

Bei der Tiercé-Wette gibt es keine Stallwette.

Drillings-Wetten (Trio-Wetten) sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Wird am Totalisator die Trio-Quote errechnet, erfolgt die Auszahlung der Drillingswette mit der Trio-Quote. Wird die Trio-Wette am Totalisator nicht getroffen, zahlt der Buchmacher für die richtig getroffene Wette die ausgerechnete Drillings-Quote bis maximal 50.000:10. Ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. Auszahlung auf die ersten beiden Pferde) sind beim Buchmacher alle anderen Wetten verloren.

Die Berechnung der Ersatzquote erfolgt unter Zugrundelegung der drei Platzquoten: Die Platzgewinne der drei Platzquoten zusammengezogen ergeben die Grundzahl.

  1. Grundzahl bis 25 mal 6 plus 10 = Drillingsquote
  2. Grundzahl 26 bis 40 mal 7 plus 10 = Drillingsquote
  3. Grundzahl 41 bis 50 mal 8 plus 10 = Drillingsquote
  4. Grundzahl 51 bis 60 mal 15 plus 10 = Drillingsquote
  5. Grundzahl 61 bis 70 mal 18 plus 10 = Drillingsquote
  6. Grundzahl 71 bis 80 mal 21 plus 10 = Drillingsquote
  7. Grundzahl 81 bis 90 mal 24 plus 10 = Drillingsquote usw.
Beispiel: Toto 30/14 – 12 – 16

Berechnung 4 + 2 + 6 = 12 mal 6 = 72 plus 10 = 82.

Falls der Totalisator auf Grund besonderer Umstände Platzwetten zurückzahlt, werden die Quoten von 11 für 10 zugrunde gelegt. Das Gleiche gilt für Fälle, in denen der Totalisator von sich aus 10 für 10 errechnet.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Drillingswetten (Trio-Wetten) verloren, sofern es keine Drillings-Quote (Trio-Quote) am französischen Totalisator gibt. Laufen in einem Rennen weniger als 8 Starter, so werden die Drillingswetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator keine Trio-Quote errechnet.

Bei der Drillingswette (Trio-Wette) gibt es keine Stallwette.

Finish-Wetten. Bei der Finish-Wette wird gewettet, welche Pferde in den drei dafür im Programm gekennzeichneten Rennen eines Renntages siegen. Die Wette ist gewonnen, wenn die Sieger der drei Rennen richtig vorausgesagt wurden. Ausgezahlt wird die Totalisator-Quote. Wenn eines der gewetteten Pferde nicht läuft, so wird die Finish-Wette als Sieg-Schiebewette behandelt.

Kombinationswetten sind verkürzt geschriebene Einzelwetten.

B) Verbindungswetten (Schiebewetten)

Dabei handelt es sich um Wetten, die die Vereinbarung enthalten, daß das vorhandene Geld ganz oder teilweise – auch Restbeträge – auf nachfolgende Rennen zur Verwendung kommt. Auch bei der Umstellung von Rennen oder der Teilung eines Rennens, sowie wenn die Wetten irrtümlich in falscher zeitlicher Reihenfolge notiert wurden, werden die Verbindungswetten in der Reihenfolge gerechnet, wie sie im Zentralrechner gespeichert sind. Bei unterschiedlichen Wettarten wird immer Wettart auf Wettart gerechnet, z.B. Sieg auf Sieg, Platz auf Platz usw. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schiebewetten, die von vornherein über verschiedene Wettarten laufen.

Bei Verbindungswetten werden auch die unter einem halben EURO liegenden Beträge bis zur Höhe des Verbindungsbetrages verrechnet.

Laufen zwei oder mehrere Pferde einer Verbindungswette infolge Doppelbenennung in einem Rennen, so gilt für die Berechnung der Siegwette das zuerst geschriebene Pferd. Platzwetten werden wie geschrieben verrechnet.

Bei Wetten, die mit unterschiedlichen Höchstauszahlungen ganz oder teilweise über verschiedene Wettarten, Rennen oder Orte gehen, gilt die niedrigste Höchstauszahlung als vereinbart.

C) Feste Wetten

Als feste Wette gilt eine Wette, bei der der Auszahlungskurs vom Buchmacher bei Abschluß der Wette festgelegt und auf dem Wettschein eingetragen wird. Es steht von vornherein fest, welchen Betrag der Wettnehmer im Gewinnfall ausgezahlt erhält. Eine feste Wette kann auch über Rennen an verschiedenen Plätzen und Tagen abgeschlossen werden.

Die feste Wette geht mit dem Richterspruch, d.h., maßgebend für den Gewinnanspruch ist das Rennergebnis, nach welchem der Totalisator Quoten errechnet und auszahlt.

Werden am Totalisator die Wetten aus technischen Gründen zurückgezahlt oder keine Totalisatorwetten angenommen, behalten Festkurse ihre Gültigkeit, sofern durch Richterspruch ein offizielles Rennergebnis festgestellt wird. Dieses ist dann für die Auszahlung maßgeblich. Pferde, die lt. Rennordnung „ohne Wetten“ an den Start kamen, bleiben bei einer Platzierung unberücksichtigt, die Einsätze sind verloren.

Die feste Wette beinhaltet das Risiko, dass sie verloren ist, wenn das betreffende Pferd nicht läuft, ohne Wetten startet oder nicht startberechtigt war. Bei annullierten Rennen behält die Wette Gültigkeit, wenn das Rennen nachgeholt wird. Ansonsten erfolgt Rückzahlung des Wetteinsatzes.

Die Anzahl der zur Auszahlung kommenden Platzwetten richtet sich nach dem Totalisator. Bei der festen Wette gibt es keine Stallwette. Bei totem Rennen werden die Quoten entsprechend geteilt. Geht ein Pferd allein über die Bahn, erhält der Wettnehmer die halbe Quote ausgezahlt.

Wenn eine Wette irrtümlich zu einer anderen als der derzeit gültigen festen Quote angenommen wird, kommt die zum Zeitpunkt der Annahme tatsächlich gültige Festquote oder die Totalisatorquote zur Auszahlung. Es gilt die höhere Quote.

D) Wetten auf weitere Rennveranstaltungen

Grundsätzlich steht es dem Buchmacher frei, Wetten auch auf ausländische Veranstaltungen anzu­bieten, über die im deutschen Infodienst keine Renninformationen wie Starterfelder, Startzeiten, Ergebnisse und dergleichen veröffentlicht werden. Der Buchmacher kann nach seinem Ermessen feste Wetten und Wettarten anbieten, die nach seinem Kenntnisstand auch am dortigen Rennbahn­totalisator getätigt werden können. Wird eine Wettart wider Erwarten nicht veranstaltet und kommt keine Ersatzquotenregelung in Betracht (gemäß beispielsweise der französischen Drillingswette), so wird der Einsatz zurückgezahlt. Auf die Bestimmungen unter I., Nr. 8 sowie unter III. Nr. 3 wird ausdrücklich hingewiesen.

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VIII. Gewinngutschriften

A) Allgemein

Die Gewinngutschrift der gewonnen Wetten erfolgt unter Berücksichtigung der Höchst­auszahlung pro Wettschein und des Gewinnlimits pro Rennen. Für die Entstehung des Gewinnanspruchs und für dessen Berechnung ist das offizielle Totalisatorergebnis maßgebend. Es steht dem Buchmacher frei Wettarten, die vom Totalisator nicht veranstaltet werden, nach den vom Buchmacher errechneten Quoten auszuzahlen oder alle Wetteinsätze zurückzuzahlen.

Die Gewinngutschrift der Gewinne kann bis zum Erscheinen des offiziellen Rennberichts zurück­gestellt werden.

Grundsätzlich wird ein Wettschein von links nach rechts und von oben nach unten gerechnet, also wie er ausgedruckt ist. In welcher Reihenfolge die Pferde gelaufen sind, ist daher ohne Einfluss.

Wird eine der folgenden Wettarten am Totalisator nicht getroffen, so zahlt der Buchmacher ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. beliebige Reihen­folge) für die richtig getroffene Wette unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstauszahlung pro Wettschein und des Gewinnlimits pro Rennen die Ersatzquoten lt. nachfolgender Tabelle. Alle anderen Wetten beim Buchmacher sind verloren. Ersatzquoten:

A. Für alle Bahnen der Kategorie 1, das sind die Bahnen:

Baden-Baden, Hamburg-Horn, Hoppegarten, Düsseldorf, Köln, Frankreich PMU – Hauptplätze, SIS – Hauptplätze (Live), Südafrika (SAF), Hong Kong, Schweden

Siegwette1.000 für 10
Platzwette max. 500 für 10
Zwillingswette 10.000 für 10
Platzzwillingswette (Deutschland) 1.000 für 10
Platzzwillingswette (sonstige) 5.000 für 10
Zweierwette 10.000 für 10
Drillingswette 25.000 für 10
Dreierwette 50.000 für 10
Finishwette 25.000 für 10

B. Für alle Bahnen der Kategorie 2, das sind die Bahnen:

Bad Harzburg, Bremen, Dortmund (Turf), Dresden, Frankfurt, Halle, Hannover, Herxheim, München-Riem (Galopp), Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Muehlheim-Ruhr, Neuss(Turf), USA, Italien, Frankreich PMH – Nebenplätze, SIS – Nebenplätze (Audio)

Siegwette 500 für 10
Platzwette max. 250 für 10
Zwillingswette5.000 für 10
Platzzwillingswette 500 für 10
Zweierwette 5.000 für 10
Drillingswette 10.000 für 10
Dreierwette25.000 für 10
Finishwette 25.000 für 10

C. Für alle Bahnen der Kategorie 3, das sind die Bahnen:

Recklinghausen, Moenchengladbach, Berlin-Mariendorf, Berlin-Karlshorst, Dinslaken,Gelsenkirchen, Straubing, Pfaffenhofen, Muehldorf, Bad Doberan, Hassloch, Hamburg-Bahrenfeld, München-Daglfing, Saarbrücken, Zweibrücken, Lebach, Erbach, Walldorf, Wildeshausen, Karlsruhe, Gotha, Verden, München–Riem (Trab), alle deutschen Sandbahnrennen, Halbblutrennen, Araberrennen, sowie Trabrennen die auf Gras veranstaltet werden und alle übrigen in- und ausländischen Renn­veranstaltungen die nicht in Kategorie 1 oder 2 aufgeführt sind.

Siegwette 250 für 10
Platzwette max. 125 für 10
Platzzwillingswette 500 für 10
Zweierwette 2.500 für 10
Dreierwette 5.000 für 10
Finishwette 5.000 für 10

Bei totem Rennen werden die Ersatzquoten entsprechend geteilt.

Grundsätzlich zahlt der Buchmacher für Platzwetten nur ein Drittel der Odds der letzten veröffentlichten korrespondierenden Eventual­quote auf Sieg bis zu den vorstehenden Maxima je Kategorie.

Der Buchmacher behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Wett- oder Rennmanipulation die Gutschrift für das betreffende Rennen so lange zu sperren, bis vor einem Renngericht oder ordentlichen Gericht festgestellt wird, dass weder eine Wett- noch Rennmanipulation stattgefunden hat. Ohne richterliche Klärung erfolgt in diesem Falle lediglich die Rückerstattung des Einsatzes.

B) Regelungen für Rennen in Großbritannien, Irland und Südafrika und andere Länder mit Starting-Price-System (SP)

(in diesen Wettbedingungen als GBI bezeichnet)

Die Berechnung für GBI-Rennen erfolgt nach den Buchmacher-Schlußkursen, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP), wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Bei totem Rennen erfolgt entsprechend Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP’s bekanntgegeben, so werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückgezahlt. In GB gibt es keine Stallwette.

Quotenkürzung: Wird bei einem GBI-Rennen ein Pferd am Start zurückgezogen (with-drawn), so werden die Starting-Preise entsprechend gekürzt, wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Die gekürzten Quoten kommen auch bei allen aus den SP’s errechneten Quoten zur Anwendung. – z.B. Platz-, Zweier – und Dreierwette. Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im SIS – System. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinn-Anteil und nicht der Einsatz.

Beispiel:

Quote 5:1 = entspricht 60 für 10 – (Quotenkürzung 20% =) 4:1 entspricht 50 für 10

Die Auszahlung der Platzwetten richtet sich in GB nach Sieg-Schlußkurs (SP), und zwar werden gezahlt:
  • Bei 4 bis 7 Pferden ¼ der Odds (2 Plätze)
  • bei 8 und mehr Pferden 1/5 der Odds (3 Plätze)
  • Bei 16 und mehr Pferden 1/5 der Odds (4 Plätze)
Wenn in einem Rennen ein Auffavorit plaziert ist (Quote unter 20 für 10) gibt es besondere Platzquoten:
  • Bei 4 bis 7 Pferden 1/7 der Odds (2 Plätze)
  • Bei 8 und mehr Pferden 1/8 der Odds (3 Plätze)
  • Bei 16 und mehr Pferden 1/8 der Odds (4 Plätze)
Der 4. Platz ab 16 Pferden kommt in GBI-Rennen nur zur Auszhalung, wenn es sich um ein Handicap-Rennen handelt und für den 4. Platz im SIS-Textsystem ein Sieg-Schlußkurs bekannt gegeben wird.

Alle Platzwetten über den 4. Platz hinaus sind verloren, auch wenn ein fünfter Sieg-Schlußkurs im SIS-Textsystem bekannt gegeben wird. Bei totem Rennen erfolgt entsprechende Teilung. Ist in einem Rennen die erste oder zweite Platzquote höher als die Zweierwetten-Quote, kommt für die entsprechende Platzquote die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung. Ist in einem Rennen die dritte Platzquote höher als die Dreierwetten-Quote, kommt für die dritte Platzquote die Dreierwetten-Quote zur Auszahlung.

Zweierwetten für GBI-Rennen ab 3 Startern

Bei den Zweierwetten kommen die Quoten der englischen Buchmacher (CSF) zur Auszahlung. Gibt es in einem Rennen keine CSF-Quote oder weniger als drei Starter, so werden alle Einsätze zurückgezahlt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist der Einsatz offen und die Wette zurückzuzahlen.

Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren (siehe SIS-Textsystem).

Dreierwetten ab 5 Startern

Die Berechnung der Dreierwetten erfolgt auf Grundlage der SP’s der englischen Buchmacher, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP). Werden nur zwei SP’s bekanntgegeben, so kommt die entsprechende letzte Show-Quote (Eventual-Quote) zur Anrechnung.

Die SP’s für den zweiten und dritten Platz werden nur bis zu folgenden Werten angerechnet:
  • 5 bis 6 Starter 150
  • 7 bis 9 Starter 250
  • 10 bis 12 Starter 350
  • Mehr als 12 Starter 500
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Dreier-Quote = SP1 x (1 : (((1 : SP2) : (0,1 – 1 : SP1)) x ((1- SP3) : (0,11 – 1 : SP1 – 1 : SP2))))

Beispiel:
  • Startingpreis des Siegers 5 : 1 SP1 = 60
  • Startingpreis des Zweiten 9 : 1 SP2 = 100
  • Startingpreis des Dritten 7 : 1 SP3 = 80
  • Dreier-Quote = 60 x (1 : (((1 : 100) : (0,1 – 1 : 60)) x ((1 : 80) : (0,11 – 1 : 60 – 1 : 100)))).
  • Ergibt eine Dreierwetten-Quote von 3.333 für 10.
Laufen in einem Rennen weniger als 10 Pferde, so ist die Dreierwetten-Quote auf das x-fache der Zweierwetten-Quote limitiert, wobei x die Anzahl der gelaufenen Pferde ist.

Die hiernach berechnete Dreierwetten-Quote gilt für 10. Bei totem Rennen werden für die verschiedenen Einläufe Dreierwetten mit den entsprechenden SP-Quoten errechnet. Starten in einem Rennen weniger als 4 Pferde (Irland 8 Starter), so werden alle Dreierwetten des entsprechenden Rennens zurückgezahlt, sofern im SIS-System keine Tricast-Quote veröffentlicht wird. Für die beim Buchmacher getätigten Dreierwetten für GB gelten die nach oben angegebener Formel errechneten Quoten, es sei denn, daß im SIS-System eine Tricast-Quote (TC) bekanntgegeben wird. In diesem Fall kommt für die Dreierwetten-Quote die TC-Quote zur Auszahlung.
Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurück­zuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durchs Ziel, so kommt die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung. Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird die Siegwette ausgezahlt. Kommt in einem Rennen kein Pferd durch das Ziel, so werden die Einsätze zurückgezahlt.

Placepotwette

Die Placepotwette läuft jeweils über die ersten 6 Rennen eines Rennplatzes bei den englischen Veranstaltungen. Die gewetteten Pferde müssen als Platzpferde durchs Ziel laufen. Bei weniger als 7 Startern gelten nur die ersten beiden Plätze. Bei weniger als 5 Startern muss der Sieger genannt werden. Ist eines der angegebenen Pferde Nichtstarter, so tritt automatisch der Toto-Favorit an diese Stelle. Gibt es mehrere gleiche Toto-Favoriten, so gilt das Pferd mit der niedrigsten Startnummer.

C) Regelungen für USA - Rennen

Wettarten für USA-Rennen:
  • win = Siegwette
  • place = Platzwette bis 7 Starter. Auszahlung auf die ersten beiden platzierten Pferde
  • show = Platzwette ab 8 Startern. Auszahlung auf die ersten drei plazierten Pferde.
  • exacta = Zweierwette
  • quinella = Zwillingswette
  • trifecta = Dreierwette.
  • Wenn am Totalisator keine Trifecta-Wette veranstaltet wird, so erfolgt die Berechnung nach der Formel für die französische Tiercé-Wette.
Stallregel für USA

Im Rennprogramm sind Ställe auf zwei unterschiedliche Arten deklariert:

Einmal mit Nummern wie z.B. 1 und 1a
Einmal mit Nummern wie z.B. 12F und 13F (F = Field).

Die Regeln sind in beiden Fällen gleich. Gewettet werden kann in jedem Fall nur der Stall, und zwar in sämtlichen Wettarten, also auch in der Zweier- und Dreierwette. Das bedeutet, wenn man z.B. das Pferd 13F wetten möchte, muss man auf dem Wettschein das Pferd 12 ankreuzen. Für den Wettnehmer ergibt sich daraus z.B. bei einem Starterfeld von 14 Pferden, dass nicht 14 Pferde als Starter angegeben werden, sondern nur 12 Pferde, da die Pferde 13F und 14F nur über das Pferd 12 gewettet werden können, und zwar wiederum in sämtlichen Wettarten. Nehmen wir den Fall an, es laufen die Pferde 12F, 13F und 14F als Erster, Zweiter und Dritter ein, bekommt derjenige, der den Stall 12 gewettet hat, einmal die Siegquote und einmal die Platzquote. Alle anderen Sieg- und Platzwetten sind verloren. Für die Zweierwette bekommt derjenige Geld, der Pferd 12 an erster Stelle und das vierte Pferd an zweiter Stelle gesetzt hat. Bei der Dreierwette würde derjenige Geld bekommen, der Pferd 12 an erster, das vierte Pferd an zweiter und das fünfte Pferd an dritter Stelle gesetzt hat. Falls kein Stallpferd plaziert ist, wird auf die ersten drei Pferde ausgezahlt.

D) Auszahlungslimitierungen

Die Höchstauszahlung pro Wettschein ist vor der Abgabe auf dem jeweiligen Wettschein angezeigt.

Darüber hinaus gibt es ein generelles Gewinnlimit pro Rennen. Dies ist der äußerste Geldbetrag, zu dem der Buchmacher sich je Rennen zu Verlust legt. Das Gewinnlimit pro Rennen beträgt:

Für alle Bahnen der Kategorie 1 gem.V III. A ):
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
    30.000.- EURO
  • Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten):
    40.000.- EURO
Für alle Bahnen der Kategorie 2 gem.V III. A):
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
    20.000.- EURO
  • und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten):
    20.000.- EURO
Für alle Bahnen der Kategorie 3 gem. VIII. A) sowie alle übrigen Rennen:
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
    10.000.- EURO
  • und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten):
    10.000.- EURO
Übersteigt die Summe der Auszahlungen für getroffene Wetten pro Rennen das Gewinnlimit zuzüglich der in diesem Rennen getätigten Einsätze, findet eine anteilige Kürzung der Aus­zahlungs­beträge entsprechend dem nachfolgenden Rechenbeispiel statt:

Wenn das Gewinnlimit bei einem Rennen € 20.000,-- und die der Wett­artengruppe entsprechenden Einsätze bei diesem Rennen € 12.300,-- betragen, so beläuft sich die mögliche Gesamtauszahlung für dieses Rennen auf diese Wettartengruppe höchstens auf € 32.000,--.

Bei 19 Auszahlungen à € 3.400,-- aufgrund entsprechend getroffener Wetten würde der gesamte Auszahlungsbetrag € 64.000,-- betragen. Dieser Betrag übersteigt die höchstmögliche Auszahlung pro Rennen um 100 %, so dass eine Halbierung aller 19 Gewinn-Auszahlungen stattfindet.

Die vorstehende Regelung über eine Begrenzung der Auszahlung pro Rennen gilt nicht für die Auszahlung pro Wettschein bis zu € 300,--. Derartige Auszahlungen werden in jedem Fall ungekürzt vorge­nommen und haben keinen Einfluss auf die Errechnung der Aus­zahlung pro Rennen, bzw. der ggf. anteilig zu kürzenden Auszahlungs­beträge.

Jedem Wettnehmer, der von der Begrenzung der Auszahlung pro Rennen betroffen ist, steht ein Auskunftsrecht des Inhaltes zu, sofort nach Bekanntgabe der Quoten die computermäßigen Rechen­aus­drucke, bzw. die Originalwettscheine des Buchmachers einzusehen, um sich von der richtigen Berechnung des ggf. gekürzten Aus­zahlungsbetrages persönlich zu überzeugen. Neben der Anrufung des Deutschen Buchmacherverbandes hat der Wettnehmer das Recht, von dem Buchmacher schriftlich zu verlangen, die computer­mäßigen Rechenausdrucke, bzw. die Originalwettscheine einem von der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sach­ver­ständigen (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) zur Prüfung zu überlassen. Wer die Kosten der Überprüfung zu tragen hat, entscheidet der Sachverständige.

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IX. Wetteinsatz und Bearbeitungsgebühren

Der Mindesteinsatz für eine Einzelwette sowie für eine Verbindungswette (Schiebewette) beträgt € 0,50. Der Gesamteinsatz für einen Wettabschluss (Wettschein) beträgt 1,00 €.

Der Wetteinsatz für eine Kombinationswette ermittelt sich aus dem Grundeinsatz, welcher mit der Anzahl der in der Kombinationswette (Bankpferdewette) enthaltenen Einzelwetten multipliziert wird. Der Grundwetteinsatz für eine Kombinationswette beträgt € 0,50.

Dem Buchmacher steht es frei, für die Vermittlung eines Wetteinsatzes eine Bearbeitungs­gebühr zu erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist den Internet-Seiten bei Abschluss des Wettvertrages zu entnehmen. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht in die Bemessungs­grundlage für die Gewinnermittlung einbezogen.

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X. Limitierungen

Der Buchmacher kann für einzelne Wettereignisse sowie für einzelne Wettabschlüsse Höchsteinsätze festlegen. Dem Buchmacher steht es ohne Angabe von Gründen frei, ein Angebot zum Abschluss einer Wette abzulehnen oder den Wetteinsatz zu limitieren. Weiterhin behält sich der Buchmacher das Recht vor, Festkurse gemäß Nachfrage und entsprechender Vorgaben des Wetthalters anzupassen.

Die Auszahlungssumme ist je Wette (z.B. Einzelwette, Verbindungswette oder Kombinations­wette) begrenzt. Für verschiedene Einzelwetten, Wettkombinationen oder Wettereignisse kann der Buchmacher unterschiedlich große Höchstauszahlungen festlegen. Die für die abzuschließende Wette geltende Höchstauszahlung ist dem virtuellen Wettschein bei der Wettabgabe zu entnehmen.

Sollte eine Wette diese Limitierung überschreiten, wird bei der Abgabe des virtuellen Wettscheins darauf hingewiesen.

Werden von einem Wettnehmer mehrere gleichlautende Wetten (auch mit unterschiedlichen Wetteinsätzen oder in unterschiedlichen Zusammenstellungen von Verbindungs- oder Kombinationswetten) getätigt, so gelten für diese Wetten die Höchstauszahlungsgrenzen einheitlich für alle abgegebenen Wetten. Die Einsätze werden zusammengefasst als wenn nur eine Wette getätigt worden wäre.

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XI. Wettannahmeschluss

Der Wettannahmeschluss wird für jedes Wettereignis festgelegt. Der Annahmeschluss für Wetten, die sich auf mehrere Wettereignisse beziehen, bestimmt sich nach dem Annahme­schluss des Wettereignisses, welches als erstes stattfindet.

Wird ein Wettereignis vorverlegt oder findet es zu einer anderen Zeit als angegeben statt, so sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Wetten gültig. Die auf dem Wettschein angegebene Zeit gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der effektiven Startzeit (nicht Planstartzeit), ist die Wette ungültig. Sie wird wie ein „Nichtläufer“ behandelt und der Einsatz wird zurückbezahlt. Effektiver Start ist die in den Rennsportzeitungen nach dem Rennen veröffentlichte Zeit.

Beispiel:

Startzeit (tatsächlich) 15.22 Uhr
Annahmezeit 15.23 Uhr – ungültig
Annahmezeit 15.22 Uhr und früher – die Wette ist rechtsgültig.

Erfolgt der Wettabschluss einer Verbindungswette nach Startzeit eines Rennens, so wird die Wette für dieses Rennen mit 1,00 (bzw. 10 für 10) bewertet.

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XII. Ausschluss von der Wettannahme, Änderungen

Der Buchmacher kann einzelne Wettnehmer von der Teilnahme am Wettbetrieb durch eine Sperre ausschließen. Auch der Wettnehmer hat die Möglichkeit, sich durch eine Selbstsperre von der Teilnahme am Wettbetrieb auszuschließen.

Der Buchmacher kann die Annahme von Wetten auf bestimmte Wettereignisse sperren und ist berechtigt, die Bedingungen bezüglich der Wettannahme auf einzelne Wettereignisse, speziell bezüglich der Quoten, des maximal zulässigen Wetteinsatzes sowie des Gewinn­auszahlungs­limits zu verändern. Die zum Zeitpunkt der Sperre oder der Änderung bereits abgeschlossenen Wettverträge bleiben hiervon unberücksichtigt.

Die Wettannahme kann insbesondere verweigert werden, wenn:

  • Unklarheit über die Vollendung des 18. Lebensjahrs des Wettnehmers besteht,
  • das Wettkonto nicht die ausreichende Deckung bietet,
  • die Wette ein Wettereignis enthält, das bereits begonnen hat,
  • die Wette ein annulliertes oder ein gesperrtes Wettereignis enthält oder
  • der maximale wöchentliche Gesamtwetteinsatz oder ein anderes Limit überschritten wurde.

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XIII. Bewertung der Wetten

Die Wette wird durch den Buchmacher erst bewertet, wenn das gewettete Pferd durch Richterspruch in der richtigen Platzierung für die jeweilige Wettart ausgewiesen wird. Dazu ist der endgültige Richter­spruch einige Minuten nach dem Rennen abzuwarten. Eine etwaige andere Handhabung am Totalisator steht dem nicht entgegen.

Alle nach diesem Zeitpunkt erfolgenden Änderungen der Reihenfolge oder Platzierung, egal aus welchen Gründen (nachfolgend: Entscheidungen der Renngerichtsbarkeit), haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wettereignisses. Dies gilt auch für Langzeitwetten, wobei dort Entscheidungen der Renngerichtsbarkeit berücksichtigt werden, die erfolgen solange die Wette gültig ist.

Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot oder der Quoten (z.B. falsches oder unvollständiges Starterfeld, Schreibfehler, offensichtliche Vertauschung der Quoten, Favorit/Außenseiter verwechselt oder fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) hat der Buchmacher das Recht zu verlangen und diese nachträglich manuell zu korrigieren. Davon unbenommen bleibt das Recht des Wettnehmers eine Korrektur zu verlangen. Zum Nachweis der Quotenfehler sind die Quoten anderer Wettveranstalter oder des Totalisators heranzuziehen. Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot sind die Namen der Pferde und die Einschätzung der Fachpresse als Nachweis heranzuziehen.

Ansprüche nach § 142 BGB bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

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XIV. Abschließende Regelungen

Für Druck- und Übertragungsfehler des Wettangebotes in das Medium Internet wird keine Haftung übernommen.

Alle Zweifelsfälle, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Wettnehmer und dem Buchmacher ergeben, sind im Sinne der vorliegenden Wettbestimmungen zu entscheiden.

Bei Wettstreitigkeiten kann vom Wettnehmer der Deutsche Buchmacherverband e.V., Moorenstr. 23, 45131 Essen, zum Zwecke der Schlichtung angerufen werden. Bei Streitigkeiten über Tatsachen, die Wette, das Wett-Ergebnis bzw. die Berechnung der Auszahlungs-Quote betreffend, kann der Wettnehmer darüber hinaus einen, auf seinen Antrag, von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Schiedsgutachter anrufen, der dann nach Anhörung beider Parteien, die streitgegenständliche Frage entscheidet. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide Parteien verbindlich, sofern sie nicht offensichtlich unrichtig ist. Die Kosten des Schiedsgutachters trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Schiedsgutachten ausfällt. Von den vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Wettnehmers und des Buchmachers bzw. des Wettunternehmens, den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten, unberührt.

Soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, gilt als vereinbarter Gerichtsstand Hannover. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

Die Wettbestimmungen gelten in dieser Fassung ab dem 1. Juni 2010

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Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Großbritannien und Irland (Wettbedingungen)

Folgender Zusatz der Geschäftsbedingungen zu VII. Wettarten und B) Regelungen für Rennen in Großbritannien, Irland und Südafrika und andere Länder mit Starting-Price-System (SP)

gilt ab dem 3.8.2010:

Bei englischen und irischen Galopprennen mit Staring-Price-System kommt die Ita-Wette erst zur Anwendung wenn mindestens drei Platzquoten, bei 8 und mehr Pferden gezahlt werden.

Starten in einem Rennen weniger als 8 Pferde und wird deswegen eine Ita-Quote ausgewiesen (2 Plätze), wird der Einsatz für die Ita-Wette zurückgezahlt.

Gilt ab dem 1.3.2011:

Bei südafrikanischen Galopprennen kommt die Siegwette erst zur Anwendung wenn mindestens 2 Starter gezählt werden.
Bei südafrikanischen Galopprennen kommt die Platzwette für Platz 1 und Platz 2 erst zur Anwendung wenn mindestens 6 Starter gezählt werden.
Bei südafrikanischen Galopprennen kommt die Platzwette für Platz 1, Platz 2 und Platz 3 erst zur Anwendung wenn mindestens 8 Starter gezählt werden.
Bei südafrikanischen Galopprennen kommt die Itawette erst zur Anwendung wenn mindestens 6 Starter gezählt werden.
Bei südafrikanischen Galopprennen kommt die Tritawette erst zur Anwendung wenn mindestens 8 Starter gezählt werden.

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Zusatzregelung - Dreierwetten

Wird bei einer Dreierwette am Totalisator ein Jackpot oder eine Garantie­Auszahlung ausgelobt oder eine andere Sonderregelung getroffen, so kann der Buchmacher anstatt der Dreierwettenquote des Totalisators, für die Dreierwettenquote eine Quotenformel zur Anwendung bringen. Die Quote wird dann anhand der Siegquote und der zweiten und dritten Platzquote nach folgender Formel errechnet: Siegquote x 2.Platzquote x 3.Platzquote : 15 (entspricht der Formel für die französische Dreierwette/Tierce)

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